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   BVerwG, 05.02.1971 - VII P 17.70   

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BVerwG, 05.02.1971 - VII P 17.70 (https://dejure.org/1971,1018)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1971 - VII P 17.70 (https://dejure.org/1971,1018)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1971 - VII P 17.70 (https://dejure.org/1971,1018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidungsbefugnis des Personalrates der Deutschen Bundesbahn hinsichtlich Verwaltungsanordnungen - Zuständigkeit des Plenums des Personalrates zur Abgabe einer Stellungnahme über die Entwürfe von die innerdienstlichen persönlichen oder sozialen Angelegenheiten der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 3.69

    Bestimmung des Vorsitzenden einer Fachkammer - Richter auf Probe als ständige

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1971 - VII P 17.70
    In dem Beschluß vom 7. November 1969 - BVerwG VII P 3.69 - (BVerwGE 34, 180 [187]) hat der Senat dann in Richtung einer positiven Abgrenzung ausgeführt, die Tätigkeit des Vorstandes im Rahmen der ihm übertragenen laufenden Geschäfte beschränke sich auf die Vorbereitung und Durchführung der vom Personalrat zu fassenden oder gefaßten Beschlüsse.

    Die Geschäftsordnung des Beteiligten zu 1) kann nicht den Begriff der "laufenden Geschäfte" verbindlich festlegen (BVerwGE 34, 180 [187]).

  • BVerwG, 20.03.1959 - VII P 8.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1971 - VII P 17.70
    Sie sind, wie z. B. die Ausübung des Mitbestimmungs- und des Mitwirkungsrechts, vom Gesetzgeber zum Gegenstand einer Beschlußfassung des Personalrats gemacht worden (BVerwGE 8, 214; 18, 162 [BVerwG 20.03.1964 - VII C 138/63]; 19, 325) [BVerwG 16.10.1964 - VII C 100/63].

    Der Beteiligte zu 1) beruft sich zur Begründung seiner Auffassung vor allem auf den Beschluß des Senats vom 20. März 1959 (BVerwGE 8, 214).

  • BVerwG, 20.03.1964 - VII P 3.63

    Befugnis des Vorstandes eines Personalrates zur Übertragung bestimmter

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1971 - VII P 17.70
    Sie sind, wie z. B. die Ausübung des Mitbestimmungs- und des Mitwirkungsrechts, vom Gesetzgeber zum Gegenstand einer Beschlußfassung des Personalrats gemacht worden (BVerwGE 8, 214; 18, 162 [BVerwG 20.03.1964 - VII C 138/63]; 19, 325) [BVerwG 16.10.1964 - VII C 100/63].

    Sie kann lediglich bestimmen, wer die laufenden Geschäfte innerhalb des Vorstandes vornehmen kann (BVerwGE 18, 162 [163]).

  • BVerwG, 16.10.1964 - VII C 100.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1971 - VII P 17.70
    Sie sind, wie z. B. die Ausübung des Mitbestimmungs- und des Mitwirkungsrechts, vom Gesetzgeber zum Gegenstand einer Beschlußfassung des Personalrats gemacht worden (BVerwGE 8, 214; 18, 162 [BVerwG 20.03.1964 - VII C 138/63]; 19, 325) [BVerwG 16.10.1964 - VII C 100/63].
  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 138.63
    Auszug aus BVerwG, 05.02.1971 - VII P 17.70
    Sie sind, wie z. B. die Ausübung des Mitbestimmungs- und des Mitwirkungsrechts, vom Gesetzgeber zum Gegenstand einer Beschlußfassung des Personalrats gemacht worden (BVerwGE 8, 214; 18, 162 [BVerwG 20.03.1964 - VII C 138/63]; 19, 325) [BVerwG 16.10.1964 - VII C 100/63].
  • BVerwG, 16.10.1964 - VII P 7.63

    Mitwirkung der Personalversammlung bei der Versetzung eines Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1971 - VII P 17.70
    Sie sind, wie z. B. die Ausübung des Mitbestimmungs- und des Mitwirkungsrechts, vom Gesetzgeber zum Gegenstand einer Beschlußfassung des Personalrats gemacht worden (BVerwGE 8, 214; 18, 162 [BVerwG 20.03.1964 - VII C 138/63]; 19, 325) [BVerwG 16.10.1964 - VII C 100/63].
  • BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 16/11

    Übertragung der Monatsgespräche zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf den

    Während "laufende Geschäfte" regelmäßig interne, verwaltungsmäßige, organisatorische und ggf. wiederkehrende Aufgaben des Betriebsrats meinen, also etwa die Erledigung des Schriftverkehrs, Entgegennahme von Anträgen von Arbeitnehmern, die Einholung von Auskünften, die Vorbereitung von Betriebsratssitzungen sowie von Betriebs-, Teil- und Abteilungsversammlungen (vgl. BAG 13. November 1991 - 7 ABR 18/91 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 69, 49; zum Personalvertretungsrecht BVerwG 5. Februar 1971 - VII P 17.70 - AP PersVG § 53 Nr. 2; 7. November 1969 - VII P 3.69 - BVerwGE 34, 180, 187) , betreffen "Aufgaben zur selbständigen Erledigung" regelmäßig Angelegenheiten aus dem Rechte- und Pflichtenkreis des Betriebsrats im Verhältnis zur Belegschaft, vor allem aber im Verhältnis zum Arbeitgeber, also die Beteiligungs- und Mitbestimmungsangelegenheiten im weitesten Sinn.
  • BAG, 16.09.2020 - 7 AZR 491/19

    Arbeitsbefreiung für Personalratstätigkeit - Teilnahme an einer Sitzung des

    Somit obliegt es ihm, die Entschließungen des Personalrats durch Berichte und Entwürfe vorzubereiten und Anträge und Beschwerden von Bediensteten entgegenzunehmen (BVerwG 5. Februar 1971 - VII P 17.70 -) .
  • BVerwG, 29.08.1975 - VII P 2.74

    Antrag auf Aufnahme eines Beratungsgegenstandes in die Tagesordnung der nächsten

    Der Hinweis des Antragstellers auf Entscheidungen des Senats, in denen der Umfang der Kosten für die rechtliche Beurteilung als unerheblich erklärt worden ist (Beschluß des Senats vom 5. Februar 1971 - BVerwG VII P 17.70 - ZBR 1971, 285 [286]), geht deshalb fehl, weil es sich in den dort entschiedenen Fällen um im Gesetz ausdrücklich geregelte Befugnisse der Personalvertretung handelte, die nicht mit der Begründung, sie verursachten Schwierigkeiten oder finanziellen Aufwand, eingeschränkt werden können.
  • OVG Hamburg, 29.11.2011 - 8 Bf 138/11

    Nicht anlassbezogenes Recht des Personalrats auf Einsicht in die nicht

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluss vom 5. Februar 1971 (VII P 17.70, Buchholz 238.3 § 58 PersVG Nr. 4) zur Abgrenzung der Zuständigkeit von Vorstand und Plenum des Personalrats u.a. ausgeführt, dass jedenfalls dann nicht mehr von laufenden Geschäften im Sinne von § 31 Abs. 1 Satz 4 PersVG gesprochen werden könne, wenn es sich um die Ausübung einer dem Personalrat förmlich übertragenen Entscheidungsbefugnis handle.
  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 23.76

    Rechtsbeschwerde - Rechtsbeschwerdebegründungsfrist - Fristberechnung -

    In diesem Rahmen sind die notwendigen Verhandlungen zu führen und die für die Beschlußfassung erforderlichen Ermittlungen vorzunehmen sowie notwendige Unterlagen beizuziehen (Beschluß des Senats vom 5. Februar 1971 - BVerwG 7 P 17.70 - Buchholz 238.3 § 58 PersVG Nr. 4 = PersV 1971, 271 = ZBR 1971, 285).
  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 21.75

    Beschwerdebefugnis freigestellter Personalratsmitglieder - Beschlussverfahren

    In diesem Rahmen sind die notwendigen Verhandlungen zu führen und die für die Beschlußfassung erforderlichen Ermittlungen vorzunehmen sowie notwendige Unterlagen beizuziehen (Beschluß des Senats vom 5. Februar 1971 - BVerwG 7 P 17.70 - Buchholz 238.3 § 58 PersVG Nr. 4 = PersV 1971, 271 = ZBR 1971, 285).
  • BVerwG, 29.11.1999 - 6 PB 9.98

    Festsetzung des Gegenstandswerts für Beschwerdeverfahren

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  • BVerwG, 11.10.1972 - VII P 2.72

    Ausschreibung eines G-11-Dienstpostens bei der Generalvertretung der Deutschen

    Eine solche Zuständigkeitsüberschreitung ist bereits Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens - BVerwG VII P 17.70 - gewesen, in dem der Senat durch Beschluß vom 5. Februar 1971 (PV 1971, 271 = ZBR 1971, 285) ausgesprochen hat, daß die Ausübung des den Personalrat zustehenden Beratungsrechts zu Entwürfen von Verwaltungsanordnungen such dann nicht zu den laufenden Geschäften des Vorstandes gehört, wenn es sich um weniger bedeutsame Verwaltungsanordnungen handelt.
  • BVerwG, 29.08.1975 - VII P 12.74

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung - Zusammenstellung der Tagesordnung als

    Der Hinweis des Antragstellers auf Entscheidungen des Senats, in denen der Umfang der Kosten für die rechtliche Beurteilung als unerheblich erklärt worden ist (Beschluß des Senats vom 5. Februar 1971 - BVerwG VII P 17.70 - ZBR 1971, 285 [286]), geht deshalb fehl, weil es sich in den dort entschiedenen Fällen um im Gesetz ausdrücklich geregelte Befugnisse der Personalvertretung handelte, die nicht mit der Begründung, sie verursachten Schwierigkeiten oder finanziellen Aufwand, eingeschränkt werden können.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 62 PV 2.10

    Übernahme eines Ersatzmitglieds einer Jugend- und Auszubildendenvertretung in ein

    Die von ihm geführten Gespräche mit anderen Auszubildenden, seine Hilfe bei der Erstellung von Beurteilungsbögen für die "Bewertung" der Lehrgesellen und seine einmalige Teilnahme an Vorstellungsgesprächen sind vielmehr dem Bereich der laufenden Geschäfte zuzurechnen (vgl. zur Abgrenzung bei entsprechenden Personalratstätigkeiten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Februar 1971 - BVerwG VII P 17.70 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 23.04.1981 - 6 P 3.80

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Darlegung einer

  • VGH Bayern, 25.07.1984 - 17 C 84 A.1588
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